Veränderungen im Rentensystem



Laut einem neuen Entwurf der Sozialversicherungsanstalt werden Personen, die nicht lang genug ihre Rentenbeiträge eingezahlt haben, keine Rente erhalten, sondern eine einmalige Auszahlung. Das Recht auf eine Rente sollen nur die Personen bekommen, die mindestens 15 Jahre (bei Frauen) und 20 Jahre (bei Männern) Beiträge gezahlt haben.


Das würde bedeuten, dass Personen, die zivilrechtliche Verträge abschließen (wie etwa Dienstleistungsverträge), entsprechend den geplanten Änderungen kein Recht auf eine Rente haben werden.

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