Neue Vorschriften über Konfiszierung erst ab 2017



Das  polnische Justizministerium bereitet eine Novellierung der Vorschriften über Konfiszierungen vor.  Die neuen Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Finanzstrafgesetzes sollen die staatliche Konfiszierung illegalen Eigentums zulassen. Das Projekt beinhaltet vier Hauptänderungen: die Einziehung ganzer Unternehmen, die erweiterte Einziehung (bei Übertragung der Beweislast in Bezug auf das Eigentum der Täter), die Einziehung ohne Schuldspruch und die Einziehung im rem (wenn ein Täter eines ersten Verbrechens das Eigentum besitzt, es aber auf andere Personen abgeschrieben hat).


Die geplanten Änderungen sind Folge einer EU Richtlinie aus dem Jahre 2014 (Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union),  welche  eine erweiterte Einziehung, eine Einziehung ohne Schuldspruch und eine Einziehung von anderen Personen als dem Täter vorsieht.    


Laut der Regierung stellen die neuen Vorschriften ein wirksames und modernes System im Kampf gegen organisierte Kriminalität in Polen dar.

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