Änderungen  der elektronischen Unterschriften



Mit Verordnung der Ministerpräsidentin vom 5. Oktober 2016 wurde der Begriff „sichere Unterschrift“ mit dem Begriff „qualifizierte Unterschrift“ in der Verordnung über die Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente und des Zugangs zu Formularen, Vorlagen und Kopien von elektronischen Dokumenten ersetzt.    


Die Änderung ist mit der Einführung der EU Richtlinie eIDAS (Regulation of the European Parliament and of the Council on electronic identification and trust for electronic transactions in the internal market) verbunden, welche die Terminologie vereinheitlichen soll. Gemäß der eIDAS Richtline wird es außerdem möglich sein, elektronische Dokumente mit einem elektronischen Stempel zu versehen. Die neue Verordnung ist am 7. Oktober 2016 in Kraft getreten.

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