Parkplatzgebühren am Samstag rechtswidrig



Eine Stadt in Polen, die von vielen Touristen besucht wird, führte Parkaplatzgebühren ein, welche sie ebenfalls an den Samstagen kassierte. Gegen dieses Vorgehen ging die regionale Staatsanwaltschaft vor, mit dem Hinweis, dass das Gesetz über die öffentlichen Straßen Parkplatzgebühren nur an „bestimmte Arbeitstagen“ zuläßt. Die herrschende Meinung hält den Samstag für keinen Abreitstag im Sinne des Gesetzes. Der Fall landete vor Gericht und letztendlich auch vor das Oberste Verwaltungsgericht. Dieses gab der Staatsanwaltschaft Recht und entschied, dass die Einführung der Parkplatzgebühren an Samstagen gegen das geltende Recht verstößt.

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