Banken haften für erfolglose Investitionen des Wohnungsbauunternehmers



Die Banken sind verpflichtet, Bauvorhaben ihrer Kunden, der Wohnungsbauunternehmer, zu überprüfen, wenn sie Kredite vergeben. Dulden die Banken fehlerhafte Vorhaben, so kann dies eine Haftung der Banken gegenüber den Kunden des Wohnungsbauunternehmers nach sich ziehen, auch wenn die Banken nicht gegen das Recht oder Verträge verstoßen. Es reicht jedoch aus, dass die Banken gegen die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten, hier vor allem die, welche sich auf Banken beziehen, verstoßen. Wird gegen diese Grundsätze verstoßen, kann eine Haftung der Banken gegenüber den Kunden des Wohnungsbauunternehmers entstehen, auch wenn diese Kunden keine Verträge mit den Banken selbst abgeschlossen haben, so dass Oberste Gerichtshof in seinem Urteil, AZ: II CSK 284/15.

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