Verfassungsfragen ohne Staatsanwaltschaft



Die polnische Anwaltschaft wendet sich gegen die geplante Reform des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof. Laut neuer Vorschriften soll die obligatorische Mitwirkung des Generalstaatsanwaltes aufgehoben werden. Die Anwaltschaft ist der Meinung, dass seine Mitwirkung vor dem höchsten Kontrollorgan für den demokratischen Rechtsstaat zu wertvoll ist, um auf sie zu verzichten. Die Verfahren vor dem Verfassungsgerichthof sind wie eine Verfassungsdebatte anzusehen, es handelt sich grundsätzlich immer um den Schutz der verfassungsrechtlichen Grundrechte und Grundprinzipien. Daher ist es sehr wichtig, dass der oberste Vertreter der Staatsanwaltschaft, als „Hüter des Gesetzes“ in dem Verfahren beteiligt ist.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch