Richtlinien zur Ermittlung möglicher rassistischer Motive



Es gibt Menschen, die nur deswegen Opfer einer Straftat werden, weil sie zu einer bestimmten Gruppe gehören: Weil sie Juden oder Roma sind, weil sie homosexuell sind, weil sie Muslime sind. Aus der sog. Hasskriminalität, fremdenfeindlichen und rassistischen Gewalt, ergeben sich viele Fragen. Der Generalstaatsanwalt Polens sagt dazu: Rassistisch motivierte Straftaten müssen effektiver verfolgt werden. Immer wieder gibt es Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft rassistische Hintergründe von Straftaten nicht berücksichtigt. Zum Teil liegt das an einem unzureichenden Verständnis von Rassismus. Daher hat der Generalstaatsanwalt bereits Richtlinien zur Ermittlung möglicher rassistischer Motive vorgegeben. Diese haben zur Fortbildung der Beamten beigetragen. Die Staatsanwälte reagieren mittlerweile sensibler und konsequenter auf solche Straftaten.

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