GmbH-Reform geplant



Das polnische Handelsgesellschaftengesetzbuch wird sich bald ändern. Die Änderungsvorschläge betreffen vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit der Novellierung wird das Wesen der GmbH modernisiert. Mit der Verabschiedung der GmbH-Reform wird ihre Gründung wesentlich erleichtert – nach der Reform kann sie bereits ab einem PLN Stammkapital gegründet werden. Darüber hinaus soll mit den neuen Vorschriften auch ein sog. Zahlungsfähigkeitstest eingeführt werden, nach dem Prinzip: erst der Test, dann die Dividende. Die Gesellschafter können nur dann ihre Dividende ausgezahlt bekommen, wenn der Vorstand erklärt, dass die Auszahlung nicht zur Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Zahlungsmittel, um ihre fälligen Geldschulden zu begleichen) der Gesellschaft führen wird. Außerdem wird die Bildung der Kapitalrücklage von einer GmbH erforderlich. Sie wird 10 Prozent des Grundkapitals als Rücklage zur Verlustdeckung einstellen müssen. Solange die Kapitalrücklage diese 10 Prozent nicht erreicht, müssen jährlich 5 Prozent des Jahresüberschusses in die gesetzlichen Rücklagen eingestellt werden.

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