Arbeitsgenehmigung für ausländische Studenten



Die neue Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik, die seit dem 1. 05.2015 gilt, beinhaltet unter anderem Neuerungen bei der Arbeitsgenehmigung für ausländische Studenten. Die neuen Vorschriften lassen es zu, für die vollständige Dauer des Studentenvisums eine Arbeit in Polen aufzunehmen und auszuüben. Bisher konnten die ausländischen Studenten nur 3 Monate lang arbeiten und danach mussten sie sich eine entsprechende Arbeitsgenehmigung einholen. Das hat sich jetzt geändert. Nun können die Ausländer, die in Polen studieren, ein ganzes Jahr ohne Genehmigung arbeiten.

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