Arbeitsverhältnis und polnische  Kündigungsvorschriften



Ein Arbeitsverhältnis kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ordentlich (fristgemäß) oder außerordentlich gekündigt werden. Unbefristete Arbeitsverträge enthalten keinen bestimmten Beendigungszeitpunkt. Das Arbeitsgesetzbuch enthält für diese Art des Arbeitsvertrages bestimmte, den Arbeitnehmer schützende Kündigungsvorschriften. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, so muss er sich auf Vorliegen eines wichtigen Grundes berufen können, wie zum Beispiel Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, schwere Verletzung der Hauptpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer oder Begehung eines Verbrechens, das eine weitere Anstellung unmöglich macht. Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen will, muss er innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der ordentlichen Kündigung bzw. 14 Tagen nach Eingang der fristlosen Kündigung Klage vor dem polnischen Arbeitsgericht erheben.

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