Befristeter Arbeitsvertrag – geplante Änderungen



Ein befristeter Arbeitsvertrag endet im Gegensatz zu einem unbefristeten mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch. Für den Arbeitnehmer ist ein befristeter Vertrag natürlich mit Nachteilen verbunden. Am Mittwoch, den 22. Apr. 2015,  hat der Sejm, die untere Kammer des polnischen Parlaments, die Arbeiten an der Novellierung des Arbeitsgesetzbuches aufgenommen. Der Entwurf der Novelle sieht Änderungen in dem Bereich der Zulässigkeit der befristeten Arbeitsverträge vor. Eine interessante Modifizierung ist das neue, in dem Entwurf enthaltene Prinzip, dass die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 33 Monaten zulässig ist. Danach gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet verlängert.

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