Bankvollstreckungstitel verfassungswidrig



Der Verfassungsgerichtshof hat gestern die geltenden Vorschriften zum Bankvollstreckungstitel ĂŒberprĂŒft und als verfassungswidrig erklĂ€rt. Bisher waren die Banken berechtigt, einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner selbst zu erlassen. Demnach reichte lediglich die Beantragung einer Vollstreckungsklausel beim zustĂ€ndigen Gericht. Damit war die Vollstreckung aus dem vorliegenden Titel zulĂ€ssig. Das soll sich jetzt Ă€ndern. Ab August 2016 wird den Banken die Kompetenz entnommen. Sie werden zuerst einen Vollstreckungstitel in Form einer Gerichtsentscheidung erlangen mĂŒssen. Dank dieser Entscheidung werden alle Vollstreckungstitel der Banken durch die Gerichte kontrolliert. Damit wird der Schutz des Schuldners verstĂ€rkt.

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