Strafrechtspolitik im Wandel?



Am 8.05.2014 wurde ein Gesetzentwurf, der den allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches betrifft, angenommen. Das Ziel der geplanten Änderung ist die Rationalisierung der Strafrechtspolitik. Ein umstrittener Vorschlag betrifft die Anhebung der Freiheitsstrafe von 15 auf 20 Jahre. Diese Änderung halten die Experten für gewagt, weil durch sie die Zahl der Insassen ansteigen kann, was mit der Rationalisierung der Strafrechtspolitik im Widerspruch steht. 

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