Erlaubte Kritik einer Auktionsplattform



Die größte polnische Online-Auktionsplattform, Allegro, ließ Auktionen von Sammelobjekten zu, welche faschistische Symbole zeigten. Als das Gesetz geändert wurde und Gegenstände mit diesen Symbolen nicht mehr verkauft werden durften, fand man ein Schlupfloch: historische Gegenstände anzubieten war weiterhin erlaubt. Eine polnische Stiftung prostestierte dagegen, versuchte Allegro davon zu überzeugen, solche Auktionen zu verbieten, doch Allegro zeigte sich unkooperativ. Um darauf aufmerksam zu machen, gestaltete die Stiftung das Logo von Allegro um: aus den beiden Buchstaben L wurden zwei Buchstaben S, welche in ihrer Gestaltung an die doppelte Siegrune erinnerten. Dieses Logo wurde dann z.B. auf Flyern gedruckt  und in der Öffentlichkeit gezeigt. Das gefiel Allegro nicht und die Plattform klagte auf Unterlassung. Gewann in der ersten Instanz, die zweite gab der Stiftung jedoch recht und bestätigte, dass die Kritik in solcher einer Form zugelassen ist.

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