Salbung wider Willen während des Komas



Ein Krankenhauspetient, welcher während des Komas wider seinem Willen gesalbt wurde, verklagt das Stettiner Krankenhaus auf Zahlung von etwa umgerechnet 22.000 € wegen Verletzung seiner höchstpersönlichen Rechtsgüter. Der Patient, ein Agnostiker, lag nach einer Operation im Koma und wurde während des Komas von einem katholischen Priesters gesalbt.

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