Steuerpflichtige Nutzung eines Dienstrechners



Das Finanzministerium stellte klar, dass die Nutzung eines Diensttelefons oder eines Dienstrechners für den Steuerzahler steuerfrei erfolgt. Zuvor stellte das Oberste Verwaltungsgericht fest, dass die dienstliche Nutzung eines Diensttelefons, -rechners oder -wagenes eine steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Steuerrechts darstellt. Dieser Ansicht ist jedoch das Finanzministerium nicht gefolgt. Steuerpflichtig ist die Nutzung nur dann, wenn sie zu privaten Zwecken erfolgt, denn dann stellt sie eine Einnahme im Sinne des Steuerrechts dar.

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