Schrebergärten verfassungswidrig



Das polnische Verfassungsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass über 24 Vorschriften des Gesetzes über familiäre Schrebergärten gegen die polnische Verfassung verstoßen. Das Urteil betrifft damit über 966.000 Schrebergärten mit einer Gesamtfläche von über 46.000 Hektar und geschätzt 4.000.000 Nutzern. Die rechtswidrigen Vorschriften treten nach 18 Monaten ab der Urteilsveröffentlichung im polnischen Amtsblatt außer Kraft.

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