Problematische Blutabnahme und Trunkenheit am Steuer



Die Polizei in Polen steht vor einem Problem. Hat ein Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, so kann sie kein Blut zur Untersuchung abnehmen, wenn der Fahrer damit nicht einverstanden ist. Das ist die praktische Folge eine Urteils des polnischen Verfassungsgerichts vom März 2013. Weigerte sie zuvor der Fahrer, sich sein Blut abnehmen zu lassen, so konnten ihn die Polizeibeamten mit Gewalt dazu zwingen. Das Verfassungsgericht entschied in dem Urteil auf Antrag des Bürgerrechtsbeauftragten, dass die Verordnung, welche die Blutabnahme in solchen Fällen regelte, verfassungswidrig sei. Grund dafür war, dass die Verordnung einen Angriff in höchstpersönliche Rechtsgüter zuließ, der Verfassung nach sei dies aber allein augrund eines Gesetzes möglich, eine Verordnung reicht dafür nicht aus.   

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