Waffen online verkaufen


Der Verkauf von Waffen im Internet ist streng geregelt. Maßgebliche Vorschriften in diesem Bereich beinhaltet die Verordnung des Wirtschafts- sowie Innenminsters vom 06.03.2013 bezüglich des Verkaufs von Sprengstoffen, Waffen und Munition sowie von Produkten und Technologien, welche für das Militär oder die Polizei bestimmt sind, sowie bezüglich der Kontrolle der Verkaufsbedingungen. Die Verordnung legt detaillierte Verkaufsbedingungen in diesem Bereich fest. Die Grundlage für die Ordnung ist Art. 30 Abs. 5 des Gesetzes v. 22. 6. 2001 über die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Bereich der Produktion und des Umsatzes von Sprengstoffen, Waffen und Munition sowie von Produkten und Technologien, welche für das Militär oder die Polizei bestimmt sind, verankert. Zusätzlich sind die Pflichten des Verkäufers, welcher Waffen online anbietet, in dem Gesetz vom 18.07.2002 über die Leistungen von Diensten auf dem elektronischen Weg geregelt.

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