Problematische Löschung aus dem polnischen Schuldnerregister



Die Bürgerrechtsbeauftragte weist auf ein praktisches Problem hin: Personen, welche ungerechtfertigt in das polnische Schuldnerregister eingetragen wurden oder Personen, bei denen der Eintragungsgrund nicht mehr besteht, haben Probleme dabei, den Eintrag löschen zu lassen. Dieses Problem betrifft vor allem die Unternehmer. Aus diesem Grund wandte sich die Bürgerrechtsbeauftragte an den Wirtschaftsminister, um auf die fehlenden Regelungen in diesem Bereich hinzuweisen und den Minister zum Handeln zu bewegen. Derzeit sind zum Löschen der Einträge allein die Gläubiger sowie die Büros Wirtschaftlicher Auskünfte, welche die Daten in das Regoster einpflegen, berechtigt. Das Problem bei der Löschung der Einträge besteht in der Praxis vor allem dann, wenn der Gläubiger nicht bereit ist aktiv zu werden, obwohl beispielsweise eine Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die Schulden nicht bestand oder beglichen wurde. Einem Unternehmer, die in diesem Bereich gegenüber den Verbrauchern anders  behandelt und dadurch benachteiligt werden, bleibt es dann in der Praxis nichts anderes möglich, als seine höchstpersönlichen Rechtsgüter auf dem gerichtlichen Wege zu schützen.

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