Ein Fahrscheinkontrolleur wird nicht besonders geschützt



Das Oberste Gerichtshof hat ohne Zweifel auf eine Frage des Bezirksgerichts geantwortet und erklärt, dass ein Fahrscheinkontrolleur, der zur Kontrolle von Fahrscheinen in Bussen oder Straßenbahnen berechtigt ist, ist kein Staatsdiener im Sinne des polnischen Strafgesetzbuches. Deswegen genießt er keinen besonderen Schutz, welchen das Strafgesetzbuch für solche Personen vorsieht.

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