Devisenoptionen dürfen den Bankkunden in seiner Stellung nicht beeinträchtigen



Eine Bank kann in den Vertrag nicht solche Bedingungen aufnehmen, welche die Bank besser stellen und den Kunden benachteiligen. Das Urteil des Obersten Gerichts betrifft ein Unternehmen, welches im Jahr 2007 einen Vertrag mit s.g. Devisenoptionen unterzeichnet hat, um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern. Das Gericht stellte fest, dass der Vertrag zwischen der Bank und dem Unternehmen wirksam ist, jedoch ein rechtswidriges Missverhältnis statuiert, weil der Vertrag der Bank weit mehr Rechte garantierte als dem Bankkunden. Das Oberste Gerichtshof hob am 19. September 2013 das Urteil des Appelationsgericht deswegen auf und ordnete eine erneute Prüfung des Falls an.

AZ: I CSK 651/12

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