Anfechtung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Vorstands



Das Gerichtsurteil über die Nichtigkeitserklärung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der polnischen GmbH (Sp. z o.o.) oder der Hauptversammlung der polnischen Aktiengesellschaft (S.A.), welcher gegen das Gesetz verstößt, ist eines konstitutiven Charakters. Die Beschlüsse des Vorstands, des Aufsichtsrates und der Revisionskommission der polnischen Sp. z o.o. und die Beschlüsse  des Vorstands und des Aufsichtsrates der polnischen S.A. sind mit der Feststellungsklage anzufechten (gem. Art. 189 der polnischen Zivilprozessordnung i.V.m. Art. 58 des polnischen Zivilgesetzbuchs), so das Oberste Gericht in seinem Urteil vom 18. September 2013.

AZ: III CZP 13/13

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