Bei Patentangelegenheiten ist immer der Streitwert anzugeben



Der Patenteigentümer muss immer vor Gericht den Streitwert angeben, sogar dann, wenn er keine Entschädigung, sondern lediglich eine Entschuldigung verlangt, so das Oberste Gericht in seinem Urteil vom 18. September 2013. Das Gericht hat im vorliegenden Fall die Klage einer Gesellschaft abgewiesen, welche den Streitwert auf 1 PLN festlegte. Das Gericht formulierte einen Richtwert, gemäß dem der Streitwert dem Patentwert entspricht.

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