Immobiliensteuer ab Erwerbsdatum fällig



Das Posener Woiwodschaftsverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil vom 29.08.2013, dass der Erwerber einer Immobilie für die Immobiliensteuer ab Erwerbsdatum (hier Datum des Todes des Erblassers) und nicht erst ab dem Datum eines Gerichtsbeschlusses über den Erbanfall, in dem der Erwerb lediglich gerichtlich bestätigt wird, haftet.

AZ: III SA/Po 522/13

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