Urteil des Obersten Gerichts vom 04.11.2011


Aktenzeichen: I CK 22/11
Entscheidungstenor: Wird ein Grundstück vor dem Erwerb durch den späteren Käufer genutzt, so steht dem Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Vergütung für diese Nutzung zu. Der Grundstückseigentümer kann in diesem Fall seine Ansprüche innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsabschluss geltend machen. Die kurze, einjährige Verjährungsfrist des Art. 229 des polnischen Zivilgesetzbuches fand im vorliegenden Fall keine Anwendung, weil aufseiten des Eigentümers kein Wille zur Herausgabe vor Vertragsabschluss bestand.

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