Das Urteil des Obersten Gerichts: Einzahlung auf ein Bankkonto bei einer Schenkung



Das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungsteuer regelt nicht ausdrücklich, dass aus dem Einzahlungsbeleg folgen soll, dass die Person, die den geschenkten Betrag auf das Konto einzahlt, auch nur der Schenker sein darf. Der Beschenkte kann folglich selbst den geschenkten Betrag auf das eigene Bankkonto einzahlen, so das Oberste Gericht in seinem Urteil vom 12.04.2013.

AZ: II FSK 1628/11

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