Beschluss des Obersten Gerichts vom 25.11.2011 Aktenzeichen: III CZP 60/11Entscheidungstenor: Ein Gebäude, welches vom Pächter auf einem Grundstück errichtet wird, auf dem das ewige Nießbrauchrecht besteht, stellt das Eigentum des ewigen Nießbrauchers dar. Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu