Urteil des Verfassungstribunals vom 17.07.2013



Aktenzeichen: SK 9/10

Mit dem Urteil erklĂ€rte das Tribunal den Art. 75 § 1 des polnischen StGB (Kodeks karny) fĂŒr  verfassungswidrig. Diese Vorschrift normierte eine verbindliche Pflicht der Richter zur automatischen Verurteilung zur Freiheitstrafe, auch wenn der Verurteilte erneut eine Ă€hnliche Straftat vorsĂ€tzlich beging (mit vorlĂ€ufiger Aussetzung der Strafvollstreckung). Im Falle der Nichtaussetzung der Strafvollstreckung ist die Vorschrift verfassungskonform. Nach Ablauf von 18 Monaten nach der Veröffentlichung des Urteils im Gesetzblatt (Dz.U.) wird die Vorschrift außer Kraft gesetzt.

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