Entscheidung: Die Haftungsbeschränkung des Fiskus für Schäden, welche Biber allein in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei verursachen, ist verfassungswidrig, da solch eine Beschränkung gegen das Gleichheitsprinzip (Art. 32 Abs. 1 der polnischen Verfassung) verstößt.