Wohnungsmiteigentümer und Gasinstallation



Das Oberste Verwaltungsgereicht stellte in seinem Urteil vom 13.08.2013 fest, dass der Eigentümer einer Wohnung keinen Gasanschluss legen lassen darf, wenn zur gleichen Zeit ein Gerichtsverfahren anhängig ist, bei dem es um die Sicherung eines Anspruchs wegen Beeinträchtigung des Miteigentums geht.

AZ:  II OSK 775/12

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