Aktenzeichen: II UK 233/09 Quelle: Entscheidungen des Obersten Gerichts, OSNP 2011, 17-18, 234 Entscheidungstenor: Ein ausländischer Unternehmer, registriert und wohnhaft in Polen, welcher seine wirtschaftliche Tätigkeit in mehr als 2 EU-Mitgliedstaaten ausübt, untersteht der Sozialversicherungspflicht in Polen, wenn ein Teil seiner wirtschaftlichen Tätigkeit – auch im geringen Umfang – in Polen ausgeübt wird.