Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.05.2012 (Gesellschaftsübernahme und Verlustabrechnung)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.05.2012
Aktenzeichen: II FSK 2234/10
Entscheidungstenor: Hat die übernommene Gesellschaft bis zur Übernahme keinen Gewinn erzielt, so steht ihr auch das Recht nicht zu, den zuvor erlittenen Verlust abzurechnen. Daraus folgt, dass die übernehmende Gesellschaft ebenfalls kein Recht hat, die Verluste der übernommenen Gesellschaft abzurechnen, denn eine Steuerrechtsnachfolge tritt hier nicht ein.

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