Urteil des Verfassungstribunals vom 17.05.2012 (Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über direkte Zwangsmaßnahmen)



Urteil des Verfassungstribunals vom 17.05.2012
Aktenzeichen: K 10/11
Entscheidungstenor: Die Vorschriften der Gesetze über das Zentrale Antikorruptionsbüro, über die Agentur für die Innere Sicherheit, über die Geheimdienstagentur, den Zolldienst und die Grenzschutzbehörde, über die Militärpolizei sowie über die Polizei, welche die unmittelbare Anwendung direkter Zwangsmaßnahmen als zulässig betrachten, verstoßen gegen die polnische Verfassung.

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