Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 8.05.2012 (Übertriebene Formalismus der Steuerbehörden)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 8.05.2012
Aktenzeichen: I FSK 1073/11
Entscheidungstenor: Formalismus der Steuerbehörden bei den Rückerstattungen der Umsatzsteuer ausländischen Unternehmern sei nicht erwünscht. Im vorliegenden Fall ging es um eine ausländische Gesellschaft, die einen Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer gestellt hat. Im Antrag stand, die Rückerstattung soll nicht in PLN, sondern in Euro erfolgen. Die Steuerbehörde bezog sich allein auf den angegebenen Betrag und erstatte diesen auch zurück, allerdings wie vorgeschrieben in PLN, was im Ergebnis etwa 25 % des eigentlichen Betrages ausmachte. Das Oberste Verwaltungsgericht entschied, dieser übertriebene Formalisums der Steuerbehörde sei zu unterbinden.

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