Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 26.04.2012 (Steuerrückstände und der Gesundheitszustand)
Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 26.04.2012 Aktenzeichen: II FSK 2093/10 Entscheidungstenor: Ein Finanzamt hat bei der Bewertung des Antrags auf Schuldentilgung, welche auf Steuerrückstände zurückzuführen sind, auch den Gesundheitszustand des Steuerzahlers zu berücksichtigen.