Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 26.04.2012 (Steuerrückstände und der Gesundheitszustand)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 26.04.2012
Aktenzeichen: II FSK 2093/10
Entscheidungstenor: Ein Finanzamt hat bei der Bewertung des Antrags auf  Schuldentilgung, welche auf Steuerrückstände zurückzuführen sind,  auch den Gesundheitszustand des Steuerzahlers zu berücksichtigen.

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