Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 19.04.2012 (Schenkung unter Auflage und das Steuerrecht)
Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 19.04.2012 Aktenzeichen: II FSK 2012/10 Entscheidungstenor: Eine Schenkung, die mit einer Auflage für den Beschenkten verbunden ist, bleibt trotz dessen eine unentgeltliche Leistung, welche als eine solche von der Steuer abgesetzt werden kann.