Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.02.2012 (Steuererleichterungen und die nichteheliche Lebensgemeinschaft)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 29.02.2012
Aktenzeichen: II FSK 1585/10
Entscheidungstenor: Von Steuererleichterungen für den alleinerziehenden Elternteil kann die Mutter eines Kindes keinen Gebrauch machen, wenn sie mit dem Kindesvater das Kind gemeinsam betreut. Der Umstand, dass der Elternteil nicht verheiratet ist, ist bei der Beurteilung nicht ausschlaggebend. Die Steuererleichterung stehen demjenigen zu, wer sich allein faktisch um das Kind kümmern muss.

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