Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Wrocław vom 13.03.2012 (Fehlerhafte Belehrung belastet den Adressaten nicht)



Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Wrocław vom 13.03.2012
Aktenzeichen: I SA/Wr 174/12
Entscheidungstenor: Wenn das Gericht auf der Abschrift des Beschlusses, welcher dem Erben zugestellt wurde, ein falsches Datum angibt, an dem der Beschluss Rechtskraft erlangte, und infolgedessen der Adressat des Beschlusses zu spät den Erberwerb beim Finanzamt anzeigt, so führt in diesem Fall die verspätete Anzeige nicht zum Verlust der Steuerbefreiung.

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