Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 23.03.2012 (Vernachlässigungen des Hausbewohners belasten den Steuerzahler)



Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 23.03.2012
Aktenzeichen: II FSK 1887/10
Entscheidungstenor: Der Steuerzahler trägt das Risiko, dass die Person, die das Einschreiben vom Finanzamt weiterleiten sollte, ihre Verpflichtung nicht erfßllt und dadurch das Schreiben den Adressaten verspätet erreicht.

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