Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 23.03.2012 (Vernachlässigungen des Hausbewohners belasten den Steuerzahler)
Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 23.03.2012 Aktenzeichen: II FSK 1887/10 Entscheidungstenor: Der Steuerzahler trägt das Risiko, dass die Person, die das Einschreiben vom Finanzamt weiterleiten sollte, ihre Verpflichtung nicht erfßllt und dadurch das Schreiben den Adressaten verspätet erreicht.