Beschluss des Obersten Gerichts vom 09.12.2011 (Arbeitsort bei Mitarbeitern eines Bauunternehmens)
Beschluss des Obersten Gerichts vom 09.12.2011 Aktenzeichen: II PZP 3/11 Entscheidungstenor: Im Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters eines Bauunternehmens, welches Bauarbeiten an verschiedenen Standorten ausführt, kann als Arbeitsort auch der Ort genannt werden, an dem der Arbeitgeber Bauvorhaben oder andere Arbeiten ausführt (Art. 29 § 1 Nr. 2 des polnischen Arbeitsgesetzbuches).