Ein zu  hoher Lohn kann rechtswidrig sein


Laut dem Obersten Verwaltungsgericht in Stettin (AZ: III AUa 514/15)  kann ein zu hoher Lohn im Arbeitsvertrag gegen die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoßen. Der Lohn soll laut dem Gericht den Qualifikationen des Arbeitnehmers und seinen Aufgaben angemessen sein. Das Oberste Verwaltungsgericht betonte, dass ein Arbeitsvertrag nicht nur ein direktes Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer schafft, sondern auch ein mittelbares Verhältnis, unter anderem mit der Sozialversicherungsanstalt, welche etwa im Falle einer Krankheit oder Schwangerschaft Leistungen an die Versicherte oder den Versicherten auszahlt. Daraus folgt, dass mit dem zu hohen, nicht der Arbeit entsprechenden Lohn, der ganzen Gesellschaft geschadet wird.

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