Arbeitgeber können selbstständig ein Unfallprotokoll korrigieren


Laut dem Obersten Gerichtshof in Polen können Arbeitgeber ein Unfallprotokoll selbständig korrigieren. Bislang war es so, dass der Arbeitgeber innerhalb von 19 Tagen ab dem Unfallereignis ein Unfallprotokoll anfertigen musste. Nach der Anfertigung gab es keine Möglichkeit mehr, dieses zu korrigieren, auch dann nicht, wenn die Unfallfolgen nicht so schwer waren, wie zunächst angenommen (der Unfallbeitrag hängt von der Höhe des Schadens ab). Der Oberste Gerichtshof hat betont, dass Arbeitgeber das Unfallprotokoll selbständig korrigieren können, weil sie für jenes die Verantwortung übernehmen.   

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