Wertminderungen von Immobilien aufgrund von belästigenden Einwirkungen


Laut dem Berufungsgericht in Krakau ist eine Wertminderung von Immobilien aufgrund von belästigenden Einwirkungen ein tatsächlicher Verlust. Das bedeutet, dass der Wert einer Immobilie zum Beispiel aufgrund von Nähe zu einer Straße und aufgrund von Lärm sinken kann. In einem solchen Fall kann der Immobilieneigentümer eine Entschädigung fordern, wenn die belästigenden Einwirkungen ohne sein Zutun entstanden sind, zum Beispiel wenn eine neue Straße nah am Haus gebaut wurde.

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