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Beschluss des Obersten Gerichts vom 28.03.2012 (Öffentlichkeit der Sitzungen bei Strafverfahren)
Beschluss des Obersten Gerichts vom 28.03.2012 Aktenzeichen: I KZP 26/11 Entscheidungstenor: Neben Gerichtsverhandlungen sind auch die Gerichtssitzungen in Strafverfahren öffentlich, wenn das Gericht über die in der Verfassung verankerten Rechte oder Pflichten verhandelt oder entscheidet.