Aktuelle Seite: HomeRechtsprechungsreportEin Stadtentwicklungsplan kann nicht andere Vorschriften aufheben
Ein Stadtentwicklungsplan kann nicht andere Vorschriften aufheben
Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gliwice (AZ: II SA/Gl 280/16) kann ein Stadtentwicklungsplan nicht gegen die anderen Vorschriften (unter anderem: Umweltrecht, Denkmalschutz) verstoßen.
Wenn in einem Bereich im Rahmen einer Stadtentwicklung Bauarbeiten stattfinden sollen, müssen sie mit anderem Regelungen übereinstimmen.