Psychische Krankheiten können die Nichteinhaltung einer Frist rechtfertigen



Laut einer Gerichtentscheidung (AZ: II FSK 1783/14) kann ein schlechter gesundheitlicher Zustand Grund für die Nichteinhaltung einer Frist sein.
   

Das oberste Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny) hat dies damit begründet, dass eine psychische Krankheit die Prozessfähigkeit begrenzt, und möglicherweise Probleme bereitet, einen  Antrag auf Wiederherstellung einer Frist einzulegen. Das Gericht hat auch betont, dass die Schuld bei Nichteinhaltung einer Frist nicht bewiesen werden muss, sondern eine Glaubhaftmachung ausreicht.
Die psychische Krankheit muss im Zweifelsfall von einem psychologischen Gutachter anerkannt werden, andernfalls ist die Prozessfähigkeit nicht begrenzt und alle Fristen müssen eingehalten werden.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch