Beschluss des Obersten Gerichts vom 17.01.2012 (Trennung der Ehegatten und späterer Bestattungskostenzuschuss)



Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 17.01.2012
Aktenzeichen: I UZP 8/11
Entscheidungstenor: Gem. Art. 77 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 1998 über Renten aus der Sozialversicherung hat der Ehegatte des Verstorbenen auch dann einen Anspruch auf den Bestattungskostenzuschuss, wenn sich die Ehegatten zu Lebzeiten im Sinne des Art. 61(4) des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches (gesetzliche Trennung durch Gerichtsentscheidung) getrennt haben.

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