Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Lodz vom 24. Februar 2012 (Wohnungsveräußerung und –erwerb und die Steuerpflicht)



Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Lodz vom 24. Februar 2012
Aktenzeichen: I SA/Łd 1639/11
Entscheidungstenor: Eine Person, welche ihre Wohnung veräußert und eine neue erwirbt, um diese später zu vermieten, kann keine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen. Die aus der Wohnungsveräußerung stammenden Einnahmen sind nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Eine Befreiung käme lediglich  in Frage, wenn eine neue Wohnung binnen einer zweijährigen Frist seit der Veräußerung für die eigenen Wohnzwecke erworben wird, wovon jedoch nicht auszugehen ist, wenn sie vermietet oder mit Profit weiter veräußert wird.

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