Urteil über Gegendarstellungen in Zeitungen



Das Berufungsgericht in Krakau hat entschieden, dass Gegendarstellungen in Zeitungen sich nicht auf ganze Zeitungsartikel beziehen dürfen, sondern nur auf einzelne, unwahre Abschnitte.
Das Berufungsgericht in Krakau betont außerdem, dass eine Gegendarstellung sachlich sein muss.  Unter dem Begriff „sachlich“ sei die Konkretheit, die Dichte und die Klarheit der Aussage zu verstehen. Die Gegendarstellungen dürfen demnach nicht alle Äußerungen des Autors betreffen, sondern müssen sich auf die unwahren oder unklaren Feststellungen konzentrieren, die das leibliche Wohl gefährden.

Laut dem Berufungsgericht sollte eine Gegendarstellung in der Zeitung nicht die zweifache Größe des konkreten, unwahren Abschnitts überschreiten.

AZ: I Aca 868/16

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch